Der Deutsche Presserat gab heute in einer Pressemeldung bekannt, dass er zukünftig auch journalistisch-redaktionelle Onlineangebote von Presseverlagen auf den Pressekodex hin überprüfen möchte. Die Online-Zuständigkeit soll Anfang 2009 beginnen. Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, können sich der publizistischen Selbstkontrolle anschließen. Dafür müssen sie sich allerdings „zum Pressekodex als Regeln für guten Journalismus sowie den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterziehen“, heißt es in der Pressemeldung.
Vor zwei Jahren war unter einer Grafik des Deutschen Presserats der Claim „Selbstkontrolle der gedruckten Medien 1956-2006“ (anlässlich des 50. Geburtstags) zu sehen. Ich schätze, zum nächsten runden Geburtstag muss der Claim anders lauten.
[…] Der Anlass: Nun wird auch online gerügt. Der Deutsche Presserat widmet sich der Kontrolle von Online-Angeboten. […]