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Wem gehört der Fußball?

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In Zeiten von Youtube und Myvideo ist es eigentlich nichts besonderes mehr, wenn Leute Videos aus ihrem Alltag oder ihren Freizeitaktivitäten ins Netz stellen. Dort findet sich auch der ein oder andere Film von lustigen oder kuriosen Szenen aus Amateur-Fußballspielen. Genau diesen Trend hat die Seite Hartplatzhelden aufgegriffen und bietet Fußballinteressierten und Hobbyfilmern eine Plattform, um ihre Kicker-Videos aus den Amateurpartien online zu präsentieren.

Doch geht es nach dem Württembergischen Fußballverband (wfv), ist damit bald Schluss. Der DFB-Landesverband klagt jetzt gegen die Macher der „Hartplatzhelden“. Grund seien „wettbewerbsrechtliche Verstöße“. Der Verband argumentiert, dass er den Spielbetrieb organisiert und deshalb gemäß eigener Satzung das alleinige Nutzungsrecht am Geschehen auf den Sportplätzen inne hätte.

Würde der Landesverband den Prozess gewinnen, wäre wohl derartigen Portalen vorerst ein Riegel vorgeschoben. Ein Grund für den plötzlichen Aktionismus könnte allerdings auch die Überlegung des DFB sein, selbst ein ähnliches Portal ins Leben zu rufen und die Landesverbände ihre Rechte an den Spielen selbst vermarkten könnten.

Die Frage, warum man dann nicht auch gleichzeitig gegen Youtube und Co. vorgeht, beantwortet wfv-Justiziar Frank Thumm übrigens so: Der Unterschied bestehe darin, dass YouTube ein Portal sei, „das nicht ausschließlich dazu auffordert, Filme vom Amateurfußball ins Netz zu stellen.“

Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Wie ist es dann, wenn jemand z.B. im Auftrag einer Lokalzeitung Filme von Fußball-Spielen dreht und diese dann auf der Website der Zeitung gegen Gebühr zum Download angeboten werden bzw. der Zugang zum Video ein (Online)-Abonnement erfordert? So funktioniert es in gewisser Weise bei der Lokalzeitung, für die ich arbeite.

Geht der Landesverband mit seiner Klage nicht einfach zu weit?

gefunden bei spiegel-online

  1. Aber gewiss doch. Der WFV geht extrem zu weit. Er hat nämlich qua seiner eigenen Satzung gar nicht die Befugnisse, die er sich anmaßt. Er ist kein Vermarktungsunternehmen, sondern ein gemeinnütziger Verein. Mehr dazu bei American Arena http://american-arena.blogspot.com/2007/11/mehr-schlecht-als-recht-die-attacke.htmlDas Problem besteht eher darin, wie das Landgericht in Stuttgart einen Teil der Begleitumstände einstuft. Es kann also zu einem Musterprozess werden, der gleich die ganze YouTube und Portal-Frage sowie die Frage nach den Persönlichkeitsrechten der gefilmten Personen in die Zange nimmt. Und wie das ausgeht, wage ich nicht zu prognostizieren. Das Argument mit den Berichten der Lokalzeitung sticht übrigens sehr gut (und es ist vollig egal, ob da jemand Fotos fruckt oder Videos zeigt). Im Rahmen der Zeitung wird auf der Basis eines nicht zensierbaren Berichterstattungsrechts unter Beachtung des Presserechts gearbeitet. Ein gleiches Recht haben andere auch (nicht nur Zeitungen). Denn wer oder was die Presse ist, wird ja nicht vom WFV definiert. Entscheidend wird sein, wie gut und geschickt die Anwälte der Hartplatzhelden sind.

  2. Das Sportlernetzwerk meinSport.de hat eine Unterschriftenaktion unter dem Motto „Der Fußball gehört uns“ gegen die „übermäßige Kommerzialisierung des Amateurfußballs“ gestartet. Damit will das junge Unternehmen dem Videoportal Hartplatzhelden.de in seinem Rechtsstreit mit einem Landesverband des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beistehen. Nutzer sollen sich auf der Plattform unter anderem gegen das drohende „Fanvideo-Verbot im Internet“ aussprechen. Der Württembergische Fußballverband (wfv) gehe gerichtlich gegen „stolze Papas vor, die das Amateurvideo vom Traumtor ihres Sprösslings im Internet präsentieren möchten“, heißt es zur Begründung.

  3. Hi,
    am 18.12.2008, also in zwei Tagen, steht das Rückspiel an. Das OLG Stuttgart entscheidet in der Sache Hartplatzhelden.de
    Daumen drücken ist also Pflicht!!
    Viele Grüße,
    Thomas

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