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Randnotiz: Transparenzgebot

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Am Dienstag ging es ja nun darum, was PR darf, wie sie nach außen in Erscheinung treten sollte, etc. und auch darum, dass PR von Otto-Normal-Rezipienten nur schwer als solche wahrzunehmen ist. Kaum blätterte ich zu Hause in der Fritz-Januar-Ausgabe, da entdeckte ich zuerst das Titelblatt (was völlig normal ist, wenn man eine Zeitschrift von links nach rechts liest).

Interessant wurde es jedoch um Seite 20 rum. Denn dort entdeckte ich jene vorbildliche Kennzeichnung von PR. Mir in dieser Form noch nicht begegnet, höchstens als „Werbung“, „Anzeige“, „Sponsoring“,…

So sieht auch Otto-Normal-Rezipient, wo Journalismus aufhört und wo PR anfängt. Auch wenn das, so viel muss eingeräumt werden, es bei einem Magazin wie Fritz schwer ist, diese Grenze zu ziehen. Denn ich vermute einmal ins Blaue hinein, dahinter steht noch mehr PR – als nur diese Seite 20. Das ist auch völlig legitim. Eine andere Frage ist, wie nun gegebenenfalls die übrige PR im Heft betrachtet wird. Wertet diese Kennzeichnung sie auf oder ab?

Und noch eine Frage, verbunden mit einem in Aussicht gestellten Kaffee als Belohnung 😉 : Habe ich mir die Passage über „Transparenz der PR in Form von Kennzeichnung“ beim Lesen der DRPR-Richtlinien heute dazu gedacht? Oder steht sie tatsächlich drin? Wenn ja, dann lasst es mich doch bitte wissen – wie gesagt, ein Kaffee winkt (der/m ersten).

Eine zweite Randnotiz kann ich mir nicht verkneifen: Wie sieht das eigentlich mit Product-Placement in (Hollywood-)Filmen aus? James Bond und BMW ist ein alter Hut. Die fabelhafte Welt der Amélie und der VW-Beetle auch (ein alter Käfer hätte zumindest zur Stimmung des Films gepasst). Dann lief am Wochenende Cast Away und ich fühlte mich von FedEx (und Wilson) geradezu erschlagen. Nur gut, dass ich die Farbkombination orange/blau mag. Aber, wie schaut das (auch rechtlich) aus? Product Placement in Eigen-Produktionen – nein! In eingekauften Filmen und Produktionen – ja!?!