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Product Placement erlaubt

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Mehr Markenprodukte und mehr Werbeunterbrechungen – das werden Europas TV-Zuschauer demnächst auf dem Schirm haben. Heute verabschiedete die Europäische Kommission eine entsprechende Gesetzesvorlage

Der heute von der Europäischen Kommission verabschiedete Gesetzentwurf soll Vorschriften für TV-Reklame vereinfachen. So werden Werbeunterbrechungen in Sport- und Unterhaltungsprogrammen zu jedem Zeitpunkt. Und auch das Product Placement (Platzierung von Produkten gegen Bezahlung) ist möglich, allerdings muss eine Ankündigung vor der jeweiligen Sendung erfolgen. Das Europäisches Parlament und der Ministerrat müssen dem Kommissionsentwurf noch zustimmen.

Zwar sei nach dem Vorschlag von Kommissarin Reding Product Placement in Nachrichten, politischen Magazinen und in Kindersendungen verboten, doch für die Grünen im EU-Parlament ist die Neuregelung indiskutabel. Die klare Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten sei ein „hohes medienpolitisches Gut“, erklärten die Abgeordneten. In solchen Sendungen wie auch in Kinofilmen werden Werbeunterbrechungen nur alle 35 Minuten erlaubt sein. Die Obergrenze von zwölf Minuten Reklame pro Stunde werde ebenfalls erhalten bleiben.

Reding will mit der Neufassung neue Werbeformen wie Reklame auf geteiltem Bildschirm, virtuelle und interaktive Werbung sowie Mini-Spots fördern. Reklame für Tabak und verschreibungspflichtige Medikamente werde jedoch weiterhin nicht zulässig sein.

Die deutschen Landesmedienanstalten sind dennoch gegen Product Placement. Sie verwiesen zudem auf die Erfahrungen mit Schleichwerbung wie in der ARD-Serie „Marienhof“. Dort kamen Werbebotschaften bereits im Drehbuch vor. Für Authentizität und Glaubwürdigkeit des Mediums habe so etwas verheerende Folgen.

via und faz